Ab 2012 gelten neue EU-Schwellenwerte
BRÜSSEL, Dezember 2011 - Mit der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 vom 30. November 2011 zur Änderung der Richtlinie 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte veröffentlicht, ab denen europaweite Vergabeverfahren nach dem 1. Januar 2012 durchzuführen sind.
Alle zwei Jahren werden die Schwellenwerte qua EU-Verordnung entsprechend den Sonderziehungsrechten angepasst. Die Sonderziehungsrechte hängen vom Euro-Kurs ab, dessen jüngste Entwicklung zu erhöhten Werten geführt hat.
Ab 1.1.2012 gelten folgende Netto-Schwellenwerte:
• Bauaufträge: 5.000.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren: 400.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 400.000 Euro
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro
Allerdings weist die aktuelle Verordnung zur Vergabe Öffentlicher Aufträge (VgV) in § 2 niedrigere Schwellenwerte und somit „strengere Vorgaben“ aus. Und somit gelten die dort geregelten Schwellenwerte zunächst für Auftraggeber in Deutschland weiter (Bau: 4,845 Mio. Euro; Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro; obere und oberste Bundesbehörden 125.000 Euro).
Erst wenn die VgV durch den deutschen Gesetzgeber an die neuen Schwellenwerte angepasst wird, gelten die höheren Schwellenwerte auch in Deutschland -aufgrund des national erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens ist mit einer Anpassung jedoch nicht vor Februar 2012 zu rechnen.
Dagegen gelten im Sektorenbereich (Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) die neuen EU-Schwellenwerte unmittelbar, weil in der Sektorenverordnung (SektVO) bereits ein dynamischer Verweis auf die Schwellenwerte enthalten ist.
Die neuen EU-Schwellenwerte können finden Sie hier.