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Bundesrechnungshof: Vergabeerleichterungen im Baubereich haben das Ziel verfehlt

BONN, 20. Februar 2012 - Nachdem der Bundesrechnungshof sich bereits im vergangenen Jahr in einem gesonderten Bericht über die Auswirkungen der Vergabeerleichterungen im Bereich der Lieferungen und Leistungen (Geltungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL/A –) geäußert hat, hat er am 9. Februar nun auch einen Bericht über die Auswirkungen der Vergabeerleichterungen des Konjunkturpakets II auf die Beschaffung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen bei den Bauvorhaben des Bundes vorgelegt.

Es wurden hierzu die Vergaben mehrerer großer Bauverwaltungen untersucht:

Mit den bis Ende 2010 befristeten Maßnahmen sollten vor allem drei Ziele erreicht werden:

• Beschleunigung investiver Maßnahmen
• Transparenz und Wettbewerb erhalten sowie
• Einkauf der Leistungen weiterhin zu wirtschaftlichen Preisen

Nach seinen Untersuchungen auf der Grundlage von 16.000 Vergabeverfahren in den Fachrichtungen
Hochbau, Straßenbau und Wasserstraßenbau kommt der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass die mit den Vergabeerleichterungen verfolgten Ziele im Wesentlichen nicht erreicht wurden.

Stattdessen mussten deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen werden. Die Analysen und Auswertungen zeigen vor allem die zentrale Bedeutung und die Vorteile der Öffentlichen Ausschreibung für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf.

Der Bundesrechnungshof hält es daher für sachgerecht, dass der Bund die Geltungsdauer der Vergabeerleichterungen nicht verlängert hat.

Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie hier.