Bundesrat stimmt Änderungen der EU-Schwellenwerte in VgV zu
BERLIN, 13.2.2012 - Am 10.2.2012 hat der Bundesrat der "Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" zugestimmt.
Die Änderungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission zum neuen Jahr blieb bis auf die Sektorenauftraggeber aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO auf die neuen Werte in der EU-Verordnung Nr.1251/2011 für alle anderen bislang ohne Auswirkungen. Denn da die Schwellenwerte Mindeststandards setzen, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen, war die strengere Umsetzung durch niedrigere Schwellenwerte in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV weiter wirksam.
In seiner 892. Sitzung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag nun der “Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” erwartungsgemäß zugestimmt (BRats-Drs. 859/11). Die neuen Werte treten mit Inkraftreten der Verordnung am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(Quelle: www.vergabeblog.de)
Mehr zu den neuen EU-Schwellenwerten finden Sie in unserem Beitrag hier.
Die EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. 11.2011 finden Sie hier.