Wertgrenzen 2012 im Land Brandenburg
POTSDAM, 19.1.2012 - Die erhöhten Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen bleiben für kommunale Vergabestellen im Land Brandenburg bestehen. Für Landesvergabestellen wurde die Regelung nicht verlängert.
Kommunale Auftraggeber:
Die erhöhten Wertgrenzen von 100.000 Euro für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen im VOL-Bereich sowie 100.000 Euro für Freihändige Vergaben und 1 Mio. Euro für Beschränkte Ausschreibungen im VOB-Bereich bleiben für kommunale Vergabestellen in Brandenburg nach §§ 30 KommHKV, 25a GemHVO bestehen.
Landesvergabestellen:
Für Landesvergabestellen wurde die Regelung nicht verlängert, so dass hier nunmehr wieder die alten Wertgrenzen der VV zu § 55 Landeshaushaltsordnung gelten:
- für VOL/A 20.000 Euro für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen
- für VOB/A vorbehaltlich einer Weisung der jeweiligen Fachaufsicht nach Wahl der Vergabestelle entweder 20.000 Euro für Freihändige Vergaben bzw. 200.000 Euro für Beschränkte Ausschreibungen oder aber die Wertgrenzen nach § 3 VOB/A.