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EU-Kommission veröffentlicht Vorschläge zur Modernisierung der Vergaberichtlinien

Die EU-Kommission stellte am 20. Dezember 2011 ihre Vorschläge für die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien vor, mit der sie beabsichtigt, die öffentliche Auftragsvergabe in der EU tiefgreifend zu modernisieren. Außerdem wurde der Entwurf einer Richtlinie über Konzessionen vorgelegt. Die Kommissionsvorschläge werden nun dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Eine Annahme soll vor Ende 2012 im Rahmen der Binnenmarktakte erfolgen.

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier betonte, diese Reform sei notwendig, ehrgeizig und realistisch. Die bestehenden Richtlinien hätten ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt, sie müssten aber weiterentwickelt werden. Ziel sei es, die Richtlinien auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens einfacher, wirksamer und vorteilhafter für all jene zu gestalten, die mit der öffentlichen Auftragsvergabe täglich zu tun hätten. Mindestens zwanzig Milliarden Euro könnten so jedes Jahr eingespart werden.

Durch die Reform sollen die Vergaberegeln einfacher und flexibler werden. So sollen die Behörden mehr Verhandlungsspielraum erhalten und die Aufträge verstärkt auf elektronischem Wege vergeben. Außerdem sollen die von Bietern einzureichenden Unterlagen drastisch reduziert werden.

Gleichzeitig fordert die Kommission, bei der Vergabe verstärkt soziale Kriterien einzubeziehen und beispielsweise mehr auf benachteiligte Personen Rücksicht zu nehmen. Außerdem soll die Reform dafür sorgen, dass Umweltkriterien mehr Rechnung getragen wird, beispielsweise durch die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten.

Der Richtlinienvorschlag über Konzessionen deckt Partnerschaftsabkommen zwischen einer in der Regel öffentlichen Stelle und einem oftmals privaten Unternehmen in Fällen ab, in denen letzteres das Betriebsrisiko für die Wartung und Entwicklung von Infrastrukturen übernimmt (Häfen, Wasserversorgung, Parkhäuser, gebührenpflichtige Autobahnen usw.) oder aber Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringt (Energie, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -behandlung, Abfallbeseitigung usw.). Sie sollen einen wirksamen Zugang aller europäischen Unternehmen zum Konzessionsmarkt gewährleisten, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch könnten sie so den Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften fördern, bei denen die Konzessionen ein privilegiertes Instrument sind. Ferner ist vorgesehen, die Konzessionen obligatorisch im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen, die Pflichten der Vergabebehörden zu konkretisieren, was die Wahl der Auswahl- und Zuschlagskriterien betrifft, bestimmte Basisgarantien vorzuschreiben, die beim Vergabeverfahren einzuhalten sind, und die Vorteile der Richtlinie in Bezug auf den Regress auf dem Gebiet öffentlicher Aufträge auf alle Personen auszuweiten, die eine Konzession erhalten möchten.

Die Richtlinienvorschläge finden Sie hier.

(Quelle: Tages-News Ausgabe 4 der Handelskammr Hamburg vom 26.01.2012)